Krankenfahrten im Kreis Coesfeld - Kosten erstatten lassen

Krankenfahrten im Kreis Coesfeld: Auf KTS können Sie zählen

Eine Krankheit, eine Behinderung oder die Notwendigkeit, gepflegt zu werden, stellt oftmals einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben eines Menschen dar: Auf fremde Hilfe angewiesen und von anderen abhängig zu sein – dieses Gefühl ist für viele Betroffene belastend und nicht leicht zu ertragen. Wir von der KTS Krankenbeförderung GmbH wissen das und tun alles dafür, Ihnen oder Ihren Angehörigen diese Situation zu erleichtern.

Wir von KTS sind Ihr zuverlässiger Partner für Krankenfahrten im Raum Coesfeld.

Wir haben über 15 Jahre Erfahrung mit Krankenfahrten im Kreis Coesfeld und Umgebung und beraten Sie umfassend, kompetent und vor allem von Mensch zu Mensch. Damit Sie sich bei einer Krankenbeförderung sicher und gut aufgehoben fühlen, sind einige Informationen hilfreich, welche wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen möchten.

Was ist eine Krankenbeförderung?

Eine Krankenbeförderung ist eine ärztlich verordnete Fahrt zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Hierzu zählen sowohl Krankentransporte als auch Krankenfahrten.

Wer kann sich an uns wenden?

Wir bieten Krankenfahrten sowohl für private Auftraggeber als auch für Einrichtungen wie Krankenhäuser und Alten-/Pflegeheime an. Für letztere sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um nicht lebensbedrohliche Fälle geht, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen (z.B. Katheter-Ziehen o.ä.). Wir fahren stark mobilitätseingeschränkte Menschen oder Patienten, die an allgemeiner Schwäche leiden, zu ambulanten oder stationären Behandlungen und danach wieder zurück zum Abholort.

Wohin fahren wir Sie?

Hier finden Sie einige Beispiele für Krankenfahrten im Raum Coesfeld, Borken, Recklinghausen und Münster:

  1. Ärztliche Behandlungen (auch Psychotherapeut oder Zahnarzt)
  2. Vor- und nachstationäre Untersuchungen
  3. Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie
  4. Fach- und Rehakliniken
  5. Therapiestunden beim Physio-/Ergotherapeuten, Logopäden
  6. Transport von Rollstuhlfahrern zur Arbeitsstelle

Wie bekommen Sie die Kosten für Krankenfahrten erstattet?

Wenn eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ vorliegt, können die Kosten für eine Krankenfahrt von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Verordnung wird vom Arzt ausgestellt, wenn die ambulante Behandlung zwingend medizinisch notwendig ist. Erst, wenn Ihre Krankenkasse den Antrag geprüft und die Krankenbeförderung genehmigt hat, werden die Kosten für Fahrten mit dem Fahrdienst übernommen. Buchen Sie deshalb bitte keine Krankenfahrt ohne ärztliche Verordnung und bevor Sie mit Ihrer Krankenkasse gesprochen haben! Sie riskieren sonst, die Kosten selbst tragen zu müssen.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Kostenerstattung von Krankenfahrten?

Seit Januar 2019 gilt das Pflege-Stärkungsgesetz, welches u.a. festlegt, dass bestimmte Personengruppen die Anträge für ihre Krankenfahrt nicht mehr von der Krankenversicherung genehmigen lassen müssen:

  1. Personen mit Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkter Mobilität (G)
  2. Personen mit Pflegegrad 4
  3. Personen mit Pflegegrad 5
  4. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen AG, BL oder H. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen, benötigen Sie nur die ärztliche „Verordnung einer Krankenbeförderung“, und keine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse für die Krankenfahrt.

Wie bringen wir Sie von A nach B?

Unsere Flotte umfasst 16 Fahrzeuge – die meisten davon sind Liegemietwagen/Liegewagen? Hierbei handelt es sich um speziell ausgestattete Krankenwagen, die beispielsweise über einen Tragestuhl, eine Fahr-Trage, eine Rampe und Vorrichtungen für Patienten im Rollstuhl verfügen. @

Mit wem sind Sie unterwegs?

Alle unsere Krankenfahrten werden grundsätzlich in doppelter Besetzung durchgeführt: Neben dem Fahrer befindet sich immer eine Begleiterin bzw. ein geschulter Begleiter beim Patienten. Natürlich darf Sie auch eine Person aus Ihrem privaten Umfeld kostenfrei begleiten.

Hier haben wir noch einmal übersichtlich zusammengefasst, was Sie tun müssen, um die Kosten für Ihre Krankenfahrt mit KTS erstattet zu bekommen:

Wie in allen Lebensbereichen gibt es auch zu diesen Regelungen Ausnahmen und Sonderfälle. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beförderung erstattet werden kann oder nicht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Krankenfahrten im Kreis Coesfeld kennen wir uns sehr gut mit dem Thema aus und können Sie umfassend beraten. Natürlich hilft Ihnen auch Ihre Krankenkasse bei diesem Thema weiter.

1
Ihr Arzt überweist Sie zu einem Facharzt, in eine Fachklinik, zu einem Therapeuten etc. und stellt Ihnen hierfür eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus.
2
Sie zählen zu einer der o.g. Personengruppen, die laut Pflege- Stärkungsgesetz keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse benötigen: Wenden Sie sich direkt an uns und buchen Sie Ihre Krankenfahrt.
3
Sie zählen nicht zu den o.g. Personengruppen: Reichen Sie die vom Arzt ausgestellte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. Diese prüft Ihren Antrag und genehmigt ggf. die Erstattung der Kosten.
4
Sobald Ihre Krankenkasse Sie informiert hat, dass die Kosten für die Beförderung übernommen werden, können Sie sich an uns wenden und Ihre Krankenfahrt buchen.
5

Sofern Sie nicht generell von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie müssen Sie einen
Eigenanteil der Fahrtkosten übernehmen.